Allgemeine Geschäftsbedingungen COMTWENTYONE

Stand: 01.07.2012

1. Vertragsgrundlagen
COMTWENTYONE schließt Kauf-, Werk- oder Dienstverträge mit seinen Auftraggebern ab. Für sämtliche Leistungen der COMTWENTYONE gelten neben individuell ausgehandelten einzelvertraglichen Vereinbarungen die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen COMTWENTYONE“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung, sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige diesen Vertragsgrundlagen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder diesen gleichstehende Vertragsgrundlagen des Auftraggebers gelten als gegenüber COMTWENTYONE abbedungen.

2. Vertragsschluss
Bestellungen von Leistungen der COMTWENTYONE können formlos an COMTWENTYONE übermittelt werden. Bestellungen haben die von COMTWENTYONE gewünschte Leistung, einen unverbindlichen Leistungszeitraum, den Leistungsort sowie detaillierte Angaben zur Systemumgebung zu beinhalten. Die Bestellung gilt während der Annahmefrist als den Auftraggeber bindendes Angebot. Die Annahmefrist beginnt mit dem Eingang der Bestellung und beträgt fünf Werktage. Nimmt COMTWENTYONE das Angebot nicht innerhalb von acht Stunden an, so erhält der Besteller von COMTWENTYONE unverzüglich eine Eingangsbestätigung in Textform. Verbraucher (§ 13 BGB) erhalten eine Eingangsbestätigung in Schriftform. Ein Anspruch auf eine Eingangsbestätigung besteht jedoch nicht. Wird innerhalb der Frist keine Eingangsbestätigung erteilt, so endet die Bindung des Bestellers an das Angebot.
Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung hat in Textform zu erfolgen. Der Inhalt der Auftragsbestätigung bestimmt den Vertragsinhalt. In der Auftragsbestätigung kann COMTWENTYONE Vorschläge zur alternativen Problembehebung
machen. Von COMTWENTYONE erkannte unzureichende Angaben zu den Leistungsvoraussetzungen sind vor einer Auftragsbestätigung zwischen den Parteien zu klären. Der Ablauf der Annahmefrist ist für den Zeitraum der Klärung gehemmt. Der Zugang einer Auftragsbestätigung ist vom Auftraggeber gegenüber COMTWENTYONE in Textform zu bestätigen. Verbraucher (§ 13 BGB) haben den Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich zu bestätigen. Ein Vertrag kommt erst durch Absendung der Eingangsbestätigung an COMTWENTYONE zustande. Sämtliche zum Vertragsabschluss führenden Erklärungen sind in deutscher Sprache abzugeben.

3. Leistungspflicht von COMTWENTYONE
Ist in der Auftragsbestätigung ein Leistungszeitpunkt oder Leistungszeitraum nicht konkret angegeben, so bestimmt COMTWENTYONE diesen nach billigem Ermessen. COMTWENTYONE kündigt in diesen Fällen seine Bereitschaft zur Leistung mindestens zwei Stunden vor Leistungsbeginn dem Vertragspartner an. Bei der Leistung kann sich COMTWENTYONE Erfüllungsgehilfen bedienen. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet COMTWENTYONE Waren und Leistungen mittlerer Art und Güte. COMTWENTYONE ist berechtigt, mit triftigem Grund die geschuldete Leistung in für den Vertragspartner zumutbarer Weise zu ändern.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Auf Verlangen des Auftraggebers werden bestellte Waren versandt. Das Verlangen ist bei der Bestellung zu erklären. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Liefertermin mit COMTWENTYONE zu vereinbaren, zu dem eine vom Auftraggeber zur Abnahme bevollmächtigte Person am Zielort anwesend ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Lieferung der Ware, diese unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen und angezeigte Mängel von COMTWENTYONE prüfen zu lassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, COMTWENTYONE im erforderlichen Umfang freien Zugang zu den Räumlichkeiten und allen zur Vertragserfüllung notwendigen Gegenständen, Dokumenten Passwörtern, etc. zu gewähren. Kann COMTWENTYONE vereinbarte Leistungen wegen nicht gewährtem oder verzögertem Zugang oder wegen unzutreffender Angaben in der Bestellung nicht oder nicht zeitgerecht erbringen, trägt der Vertragspartner die sich daraus ergebenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte (Nutzungsrechte, Lizenzen, etc.) bezüglich der Komponenten verfügt, die zur Leistungserbringung durch COMTWENTYONE genutzt, gespeichert, verändert, angezeigt oder übermittelt werden müssen oder in sonstiger Weise erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt COMTWENTYONE von sämtlichen Ansprüchen Dritter und daraus  resultierender Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren, und Rechtsverfolgungskosten) frei, die durch eine Verletzung von Rechten Dritter entstehen.

5. Erfüllungsort/Gefahrübergang
Erfüllungsort für Warenlieferungen ist der Sitz von COMTWENTYONE. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes erfordern, erfolgt die Versendung von Waren auf Gefahr des Auftraggebers. Die Kosten der Versendung einschließlich der Verpackungskosten trägt der Auftraggeber. Erfüllungsort für sonstige Leistungen der COMTWENTYONE ist der jeweils vom Auftraggeber in der Bestellung angegebene Ort. Ist kein Ort angegeben, gilt der Sitz der COMTWENTYONE als Erfüllungsort.

6. Leistungsfrist
Die Leistungsfrist für COMTWENTYONE beginnt regelmäßig mit Vertragsabschluss. Ist eine Vorauszahlung des Käufers vereinbart, beginnt die Leistungsfrist jedoch nicht vor dem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Die Leistungsfrist endet mit Bereitstellung der bestellten Ware am Erfüllungsort bzw. mit Abschluss der Leistung am Erfüllungsort.

7. Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen der COMTWENTYONE sind auf Rechnung von COMTWENTYONE ohne Abzüge innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. COMTWENTYONE ist berechtigt mit der Auftragsbestätigung eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe von 100% des bestellten Warenwertes bzw. 30% der zu erwartenden Vergütung für Leistungen zu verlangen. Der Anspruch auf Vorauszahlung entsteht mit der Absendung der Auftragsbestätigung und ist innerhalb einer Woche zur Zahlung fällig.

8. Zahlungsverzug/Verzugszinsen
Leistet der Käufer innerhalb der Zahlungsfrist nicht, so kommt er in Verzug. Einer Mahnung von COMTWENTYONE bedarf es nicht, da der Zahlung der Zugang der Rechnung vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung bestimmt ist, die vom Rechnungsdatum an nach dem Kalender zu berechnen ist. Während des Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu leisten. Die weitergehende Geltendmachung gesetzlicher Rechte bei Schuldnerverzug bleibt hiervon unberührt.

9. Gewährleistungsansprüche
Mängel der Waren und Leistungen sind schriftlich gegenüber COMTWENTYONE anzuzeigen. Offensichtliche Mängel können nur binnen zwei Wochen nach Ablauf der Leistungsfrist angezeigt werden. Bei allen frist- und formgemäß angezeigten Mängeln bleibt der Auftraggeber auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von COMTWENTYONE vorbehaltlos abgelehnt, ist der Auftraggeber zur Selbstvornahme oder zur angemessenen Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung berechtigt. Soweit nicht zwingende gesetzliche Regeln dem entgegenstehen, ist COMTWENTYONE zur Bestimmung der Art der Nacherfüllung berechtigt.

10. Haftungsbeschränkung/Fristen
Der Auftraggeber kann wegen einer Pflichtverletzung durch COMTWENTYONE nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach Ablauf der Leistungsfrist vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen oder andere Ansprüche geltend machen. COMTWENTYONE haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von COMTWENTYONE, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch ist der Höhe nach auf das Vertragsvolumen beschränkt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Soweit sich der Schaden auf Leben, Körper oder Gesundheit einer Person erstreckt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Rücktritt vom Vertrag
COMTWENTYONE kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht vorhersehbare Leistungshindernisse, die COMTWENTYONE nicht zu vertreten hat,
die vertragsgemäße Übergabe der Waren bzw. die vertragsgemäße Leistung, vereiteln und eine Überwindung des Leistungshindernisses COMTWENTYONE nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn COMTWENTYONE unverzüglich nach Eingang der Empfangsbestätigung mit der Erfüllung begonnen oder diese beauftragt hat, die vereinbarungsgemäße Erfüllung beobachtet und unverzüglich nach Kenntnis vom Leistungshindernis Abhilfe besorgt hat., ohne das Leistungshindernis tatsächlich beseitigen zu können. COMTWENTYONE kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Verpflichtung zur Leistungserbringung für COMTWENTYONE wirtschaftlich unzumutbar ist. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn durch zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung unvorhersehbare Preiserhöhungen die Vertragserfüllung um mehr als 25 % verteuern. Jeder Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die Übermittlung per Telefax reicht zur Wahrung der Schriftform und der Frist aus, soweit die Übersendung der Rücktrittserklärung im Original alsbald erfolgt .Die gesetzlichen Rücktrittsrechte beider Parteien bleiben von den Bestimmungen dieser Ziffer unberührt.

12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben von COMTWENTYONE gelieferte Waren Eigentum von COMTWENTYONE. Bei Verkauf oder anderweitigem Untergang gelieferter Waren gehen die Ansprüche des Auftraggebers auf die Gegenleistung und bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren das Eigentumsrecht an der neuen Sache auf COMTWENTYONE über.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und dessen Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl findet, soweit gesetzlich zulässig, auch auf Verbraucherverträge Anwendung. Für sämtliche Rechtsstreite aus diesem Vertrag ist das örtlich für den Sitz von COMTWENTYONE sachlich zuständige Gericht zuständig.

14. Datenschutz
COMTWENTYONE weist im Hinblick auf § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung erhoben, genutzt, gespeichert und verarbeitet werden. COMTWENTYONE ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu Werbezwecken, zur Beratung, zur Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote zu nutzen. COMTWENTYONE wird nach Maßgabe des § 34 BDSG der/dem dazu gesetzlich Berechtigten auf Verlangen jederzeit über den jeweils gespeicherten Datenbestand, soweit er die/den Berechtigte/n betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. COMTWENTYONE verpflichtet sich, über sämtliche vertraulichen Informationen des Auftraggebers, die COMTWENTYONE im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Ausnahmen von dieser Vertraulichkeit sind zulässig, soweit im Rahmen ordnungsgemäßer Vertragserfüllung die Informationen weitergegeben werden müssen, der Auftraggeber eingewilligt hat oder gesetzliche Auskunftspflichten bestehen. COMTWENTYONE wird derartige Informationen außerhalb der Vertragserfüllung weder selbst nutzen oder speichern, noch solche Informationen an Dritte zur Nutzung oder Speicherung weitergeben. Unterlagen, Dokumentationen, Skizzen o.ä. wird COMTWENTYONE nach der vollständiger beidseitiger Vertragserfüllung unverzüglich an den Auftraggeber zurückgeben und auch keine Kopien zurückbehalten.

15. Verfallfristen
Sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht, so verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb einer Frist von drei weiteren Monaten gerichtlich geltend gemacht wird.